Grobe Sachbeschädigung

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Am 26.oder 27.5.2022 wurde bei uns am Lion-BHC Parcours eine grobe Sachbeschädigung begangen. Bei einem Baum wurde ein großer Ast gewaltvoll heruntergerissen. Durch den heruntergerissenen Ast war es dann auch unmöglich das Ziel sehen und schießen zu können.

Wir haben den Grund für unseren Parcours vom Bauern gepachtet und haben uns dabei auch verpflichtet, mit seinem Eigentum und der Natur schonend umzugehen …

Verantwortung liegt beim Verursacher

Egal wer dafür verantwortlich ist – es wird relativ einfach, dies herauszufinden (3D SkillBoard, AAC) – den entstandenen Sachschaden und verursachten Aufwand werden wir vom Verursacher einfordern. Über eine Parcourssperre des Verursachers berät und entscheidet der Vorstand.

Worum geht es uns aber wirklich?

Unser Parcours ist jagdlich gestellt. Eigenmächtiges entfernen/abschneiden/abreißen von Bäumen, Ästen und Sträuchern ist strikt verboten! Wenn Dich/Euch etwas stört, dann teilt uns dies bitte mit: vorstand@lion-bhc.at und wir (der Vorstand vom Lion-BHC) werden uns dies dann ansehen und eine Entscheidung treffen, ob etwas entfernt werden soll oder nicht. Dies wird dann, in Absprache mit dem Grundbesitzer, auch fachlich korrekt erfolgen.

Wenn also, so wie in diesem Fall ein Ast “gestört” haben sollte, dann haben sich die Sportler:innen an die Umstände anzupassen und z. B. knieend zu schießen und/oder eine passendere Abschußposition zu finden. Auf keinen Fall darf ein Baum derart misshandelt werden. Dafür gibt es auch während dem AAC oder sonst irgendeinem Turnier keine Ausnahme.

Tätige Reue

Sachbeschädigung ist auch eine strafbare Handlung. Dies kann durch tätige Reue aufgehoben werden und bedeutet, dass die/der Verursacher sich bei uns melden (vorstand@lion-bhc.at) und den Schaden ausgleichen kann, z. B. durch Mitarbeit bei der Parcours-Pflege.

Vorher hat es übrigens so ausgesehen: