Zusammenfassung der Parcoursregeln – Lion-Bowhunterclub
Gültig ab 4. April 2021.
Die Kurzversion fasst die Langversion der Parcoursregeln https://www.lion-bhc.at/parcoursregeln/ zusammen. Um den Parcours nutzen zu können, müssen sich alle Personen entsprechend der Langversion verhalten.
1) Der Parcours/der Einschussplatz darf erst dann benutzt werden, wenn alle Personen im Parcoursbuch (bei der Kassa und/oder digital) eingetragen sind und die Parcoursgebühren bezahlt haben.
2) Die COVID-19 Schutzmaßnahmen am Parcours sind verbindlich einzuhalten.
3) Der Grundstücks-Besitzer, sowie der Verein übernehmen keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden.
4) Die Öffnungszeiten sind einzuhalten. Mittwochs ist der Parcours geschlossen.
5) Kinder und Jugendliche dürfen den 3D-Parcours nur in Begleitung einer volljährigen Person begehen.
6) Jede Person ist persönlich für verursachte Schäden und/oder Verletzungen verantwortlich.
7) Pro 3D-Ziel dürfen maximal 3 Pfeile geschossen werden. Nach einem Körpertreffer ist es untersagt einen weiteren Pfeil auf das jeweilige 3D-Ziel abzuschießen.
8) Der Parcours ist sauber zu halten, Rauchen ist am Parcours verboten.
9) Die Verwendung von Armbrüsten, sowie von Jagdspitzen ist nicht gestattet.
10) Jede Person wird bei Nichteinhaltung der Parcoursregeln vom Parcours verwiesen.
Die Kurzversion fasst die Langversion der Parcoursregeln https://www.lion-bhc.at/parcoursregeln/ zusammen. Um den Parcours nutzen zu können, müssen sich alle Personen entsprechend der Langversion verhalten.